Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung vor Therapiebeginn.
Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Ausstellung der Verordnung durch Ihre/n Haus- oder Facharzt/-ärztin (NeurologIn, HNO-Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Kinderarzt/-ärztin)
Diese sollte Ihre Daten, die Diagnose, die Therapieart (Logopädie) sowie die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (10x Logopädie à 60 min.) beinhalten.
- Chefärztliche Bewilligung der Verordnung durch die Krankenkasse (bei SVS und KFA besteht Bewilligungspflicht, bei der ÖGK und BVAEB ist diese derzeit ausgesetzt)
- Bewilligte Verordnung zur ersten Diagnostik-/Therapieeinheit mitnehmen.
In der ersten Therapieeinheit erfolgt ein ausführliches Anamnesegespräch und eine umfassende logopädische Abklärung. Danach legen wir gemeinsam die Therapieziele fest, die für Sie und/oder Ihre/n Angehörigen im Alltag relevant und wichtig sind. Bitte nehmen Sie, wenn möglich, vorhandene Befunde mit.